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Ertragswertverfahren
- Ertragswertverfahren:
Mit dem Ertragswertverfahren werden Mietwohngrundstücke,
Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke bewertet. Der
Ertragswert addiert sich aus den zu erwartenden zukünftigen Einnahmen
der Immobilie und aus dem Bodenwert. Der Bodenwert errechnet sich aus
dem „Bodenrichtwert“ und der Größe des Grundstücks Bei der Ermittlung
des Jahresrohertrags wird grundsätzlich auf die erzielte Miete
abgestellt. Die Bewirtschaftungskosten und die Bodenwertverzinsung sind
bei der Berechnung des Gebäudeertragwertes ebenfalls zu berücksichtigen.
Gerade in Ballungsräumen führt das Ertragswertverfahren oft zu einem
etwas niedrigeren Wert als der Marktwert.
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